Personen, die während mindestens einem Geschäftsjahr Gastmitglieder waren und dann von der GV definitiv in den SKM aufgenommen werden.
Lebenspartner eines Aktivmitgliedes. Das Paarmitglied bezahlt keine Einttrittsgebühr.
Personen, die noch nicht das 19. Altersjahr erfüllt haben. Juniorenmitglieder benötigen das Einverständnis ihrer Eltern, die somit die Haftung und Verantwortung übernehmen. Juniorenmitglieder bezahlen für die Juniorenmitgliedschaft keine Eintrittsgebühr. Mit Erfüllung des 19 Altersjahres werden sie automatisch zu Aktivmitgliedern.
Die Eintrittsgebühr reduziert sich auf 100.- CHF, sofern die Juniorenmitgliedschaft mindestens ein Geschäftsjahr (365 Tage) gedauert hat.
Als Passivmitglieder können Freunde und Gönner des SKM, auch juristische Personen, aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt auf
schriftlichen Antrag hin durch den Vorstand.
Personen, die sich um Aufnahme als Aktiv- oder Paarmitglied im SKM beworben haben, werden automatisch Gastmitglieder. Gastmitglieder werden frühestens nach einem Geschäftsjahr (365 Tage) als Aktiv- oder Paarmitglied von der GV aufgenommen. Wer als Gastmitglied eintritt, hat die Eintrittsgebühr bei Aufnahme als Aktivmitglied zu bezahlen.
Personen, welche sich in besonderem Masse um den SKM verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes oder auf ordentlichen
Antrag eines Mitgliedes z.H. der GV durch die GV zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.
Personen, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehörten, können an der GV zu Freimitgliedern ernannt werden.
Erlass des SKM Jahresbeitrages.